Kurz­gut­ach­ten

Wann ist ein Kurz­gut­ach­ten ausreichend?

Die Entscheidung, eine Immobilie zu erwerben oder zu veräußern, ist von erheblicher Tragweite. Eine solche Entscheidung sollte auf möglichst sicherer Grundlage erfolgen. Durch die Einschaltung eines qualifizierten Sachverständigen können Sie Risiken erheblich minimieren.
Wenn Sie lediglich wissen möchten, welcher Wert zurzeit auf dem freien Markt mit Ihrer Immobilie erzielt werden kann oder generell eine schriftliche Ausarbeitung benötigen, bspw. für die Verkaufs- argumentation gegenüber Kaufinteressenten, dann ist diese Variante für Sie vollkommend ausreichend.

Für einen Verkauf ist das Gutachten sogar kostenlos!

Allerdings besitzt ein Kurzgutachten keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten. Ein Kurzgutachten wird zwar auf ähnlicher Basis wie das Verkehrswertgutachten erstellt, der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung umfasst aber nur das notwendigste, daher können natürlich nicht alle Aspekte rechtssicher aufgeführt werden.
Eine nachträgliche Aufstockung des Kurzgutachtens zum Verkehrswertgutachten ist problemlos möglich!

Der Ablauf:

Sie beauftragen uns, den Wert Ihrer Immobilie im Rahmen eines Kurzgutachtens festzustellen. Die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen kann einige Tage dauern, in der Zwischenzeit wird eine Objektbesichtigung mit einer Überprüfung der Bausubstanz vorgenommen, die eine Grundvoraussetzung für das Kurzgutachten ist.

Die Objektbesichtigung umfasst u.a. folgende Punkte:

  • Untersuchung aller Räume auf Feuchtigkeit bzw. Schimmelbildung
  • Energetische Prüfung von Fenstern, Türen, Dach, Hauswänden, Geschossdecken usw.
  • Kontrolle auf evtl. Undichtigkeiten/Feuchtigkeit
  • Sichtung auf Schäden bei Außenfassade, Terrasse, Balkonen, Brüstungen
  • Überprüfung des Daches inkl. Eindeckung, Regenrinne, Gebälk und des Dachstuhls
  • Kontrolle der Versorgungsleitungen/Hausanschlüsse, Elektroinstallation
  • Überprüfung von Garage/Carport/Stellplatz und Überdachungen
  • Erfassung der vorhandenen Instandhaltungsmaßnahmen

Im Anschluss der Ortsbesichtigung, wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen, erstellen wir unter Berücksichtigung des Grundstückes, der Lage und weiteren maßgeblichen Faktoren ein schriftliches Gutachten mit einem Umfang von ca. 30-60 Seiten.

Zudem haben Sie die Option, für das in einem Kurzgutachten bewertete Objekt ein offizielles Verkehrswertgutachten von uns zu erhalten, das Sie z.B. als Rechtsgrundlage vor Gericht oder als Finanzierungsgrundlage für ein Kreditinstitut verwenden können. Das Honorar für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens wird dann mit dem zuvor geleisteten Honorar für das Kurzgutachten verrechnet.

Kurz­gut­ach­ten oder Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten? Unser persönlicher Tipp:

Das Kurzgutachten ist meist völlig ausreichend, wenn Sie lediglich erfahren möchten, was Ihre Immobilie wert ist, weil Sie z.B. einen Verkauf der Immobilie beabsichtigen oder Sie sich in einer Erbengemeinschaft im Grunde einig sind und lediglich eine objektive Wertermittlung und eine schriftliche Begründung dazu benötigen.

Eine nachträgliche Aufstockung des Kurzgutachtens zum Verkehrswertgutachten ist problemlos möglich

Das Verkehrswertgutachten ist die einzige Option, wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind bzw. ein solcher bevorsteht. Dies ist zum Beispiel bei einer Ehescheidung oder bei einer Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft der Fall. Bei einer zu hohen Ansetzung des Immobilienwertes durch das Finanzamt und der daraus geforderten Erbschaftssteuer ist das Bedarfswertgutachten (ähnlich wie das Verkehrswertgutachten) die einzige Option.