Gutachten
Gerne erstellen wir für Ihre Immobilie das für Ihre Zwecke notwendige Gutachten. Vom Kurzgutachten, was für viele Wertermittlungsanlässe bereits ausreicht, über Verkehrswertgutachten bis zu Beleihungswertgutachten bieten wir alle gängigen Gutachtenformen an.
Sollten Sie Ihre Immobilie im Anschluss über uns verkaufen, ist die Gutachtenerstellung für Sie kostenlos.
Kurzgutachten
Für den nomalen Immobilienkauf oder -verkauf bietet ein Kurzgutachten in den meisten Fällen eine völlig ausreichende Informationslage.
Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten ist notwendig für Behörden, Gerichte und bei Rechtsstreitigkeiten wie zum Beipiel Ehescheidungen oder Erbschaften.
Gutachten für das Finanzamt
Bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien wie zum Beispiel bei Erbschaften oder Schenkungen wird ein Bedarfswertgutachten benötigt.
Wertermittlung nach IAS/IFRS
Bei IAS/IFRS bilanzierenden Unternehmen erfolgt die Bewertung der Immobilien nicht nach dem Verkehrswert, sondern mit dem Fair Value.
Beleihungswertgutachten
Ein Beleihungswertgutachten wird von Kreditinstituten zur Bewertung der Sicherheit immer für die zu finanzierende Immobilie gefordert.
DCF Gutachten
Das DCF Verfahren ist eine Barwertermittlung der Ertragskraft von Immobilien und ist bei anglosächsischen Investoren sehr weit verbreitet.
Wohn- und Mietwertgutachten
Wird bei Streitigkeiten über die Miet-/ Pachthöhe oder zur Feststellung der Nutzwertentschädigung im Scheidungsverfahren benötigt.
Weitere Wertermittlungen
Hier gelangen Sie zu weiteren Wertermittlungen wie bspw. nach der Monte Carlo Methode, Residualwertverfahren sowie Zweitgutachten etc.