WEG Verwaltung

Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Unter Beachtung des Wohnungseigentumsgesetzes, der Teilungserklärung und der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung verwalten unsere Partner das Wohnungseigentum der Gemeinschaft.

Wahrung des Gemeinschaftsfriedens

Höchste Priorität bei der Verwaltung von Wohnungseigentum hat der Ausgleich der zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen der Eigentümer. Als neutraler Erfüllungsgehilfe der Gemeinschaft übernehmen unsere Kooperationen mit der WEG Verwaltung somit auch die wichtige Aufgabe zur Wahrung des Gemeinschaftsfriedens.

Werterhalt und Wertsteigerung

Als eines der wichtigsten Ziele gilt die Wertsicherung und Wertsteigerung des gemeinsamen Eigentums und somit eines jeden Sonder- und Teileigentums. Um dieses zu gewährleisten wird eine mit dem Verwaltungsbeirat in enger Abstimmung geführte Zusammenarbeit angestrebt.
Regelmäßige Objektbegehungen und Eigentümerversammlungen gehören ebenso zu den essenziellen Aufgaben wie die kostengünstige Beseitigung festgestellter Baumängel durch fachkompetente Firmen. Unsere Partner sind für Sie da!